
Beginn: 19:00 Uhr
Einlass: 17:30 Uhr
Schlossgarten Bruchsal
Schlossraum 4
76646 Bruchsal
Erst kürzlich veröffentlichte die schottische Singer/Songwriterin ihr sechstes Album „Is This What You’ve Been Waiting For?“, mit dem sie ab Februar 2026 auf gleichnamige Tour geht. Den sechs Shows in Deutschland im Frühjahr schließt sie im August 2026 weitere Termine an. Mit dem neuen Album hat die Musikerin nicht nur die Herzen ihrer Fans erobert, sondern auch eindrucksvoll bewiesen, dass sie zu den stärksten Stimmen der britischen Popmusik zählt.
Bekannt für ihre Fähigkeit, persönliche Geschichten in mitreißende Hymnen zu verwandeln, hat Amy Macdonald über die Jahre ein beeindruckendes Repertoire geschaffen. Fünf Studioalben gingen bereits europaweit in die Top 5, mit Millionen verkaufter Tonträger, unzähligen Platin-Auszeichnungen und über einer Milliarde Streams. Live hat sie in den letzten Jahren vor mehr als fünf Millionen Menschen gespielt und dabei immer wieder bewiesen, dass ihre Energie und Authentizität besonders auf der Bühne zur Geltung kommen.
Das aktuelle Werk „Is This What You’ve Been Waiting For?“ ist ein mutiges, kraftvolles Album, das Themen wie toxische Freundschaften, das Gefühl der Enge in Beziehungen oder den Druck gesellschaftlicher Erwartungen behandelt. Gleichzeitig strahlt es Hoffnung, Stärke und die Lust auf Neuanfänge aus. Der Titelsong eröffnet das Album mit pulsierendem Beat und einer euphorischen Wucht, die wie gemacht ist für die großen Bühnen dieser Welt. Produziert wurde das Werk von Nicolas Rebscher und dem Grammy-prämierten Jim Abbiss, was dem Sound eine besondere Tiefe und Dynamik verleiht. Für Amy selbst war die Arbeit an diesem Album ein Befreiungsschlag. „Ich fühle mich sehr glücklich, da zu sein, wo ich jetzt bin. Ich habe diese Karriere, gute Freunde, meine Familie – und die Leute scheinen meine Musik immer noch hören zu wollen, was großartig ist“, erklärt sie.
Mit einer Mischung aus Bodenständigkeit und Spielfreude geht sie nun auf Tour, um gemeinsam mit ihren Fans die neuen Songs zu feiern und Klassiker wie „This Is The Life“, „Mr. Rock & Roll“ oder „Dream On“ wieder aufleben zu lassen. Die anstehenden Konzerte versprechen mit Amys unverwechselbarer Stimme emotionale Abende voller Gänsehautmomente, die nicht nur in Hallen entstehen, sondern auch bei sommerlichen Open Airs.
Vorverkaufsstelle in der Nähe finden:
(die ersten 2 Ziffern der PLZ)
Bei Sitzplatzveranstaltungen haben Kinder unter drei Jahren – außer bei speziellen Kinderveranstaltungen – grundsätzlich auch in Begleitung eines Erwachsenen keinen Zutritt.
Bei Stehplatzveranstaltungen haben Kinder unter sechs Jahren aus Sicherheitsgründen auch in Begleitung eines Erwachsenen keinen Zutritt.
Bei Open Airs haben Kinder unter sechs Jahren bei allen Veranstaltungen aus Sicherheitsgründen auch in Begleitung eines Erwachsenen keinen Zutritt.
Informationen für Besucher unter 16
Hallo Freunde, liebe Erziehungsberechtigte,
Eltern/Personensorgeberechtigte haben laut Jugendschutzgesetz die Möglichkeit, für individuelle Anlässe ausdrücklich einen Erziehungsbeauftragten zu benennen, in dessen Begleitung ein Kind/Jugendlicher unter 16 Jahren an bestimmten Veranstaltungen teilnehmen kann.
Mit einer speziellen Erklärung (Download), können Personensorgeberechtigte ab sofort eine dritte Person damit beauftragen, ihr Kind/ihre Kinder auf unsere Veranstaltungen zu begleiten.
Bitte dabei Folgendes beachten:
Die Person, die den Erziehungsauftrag erhält, muss volljährig und reif genug sein, seinem Auftrag vor Ort gerecht zu werden.
Die Heimfahrt des Kindes/Jugendlichen muss gesichert sein.
Jugendliche unter 16 Jahren dürfen in der Öffentlichkeit keinen Alkohol konsumieren.
Prinzipiell gilt: Die Eltern/Personensorgeberechtigten tragen weiterhin die Verantwortung für ihr Kind – auch hinsichtlich der Aufsichtspflicht und haftungsrechtlicher Regelungen, wenn Sie eine/n Erziehungsbeauftragten benennen.
Wir haben für alle Besucher unter 16 Jahren, die das oben Genannte betrifft, ein Schreiben mit einem Erziehungsauftrag vorbereitet, den Sie als Eltern ausfüllen und dem/ Erziehungsbeauftragten aushändigen können. Er sollte dieses beim Einlass und auf dem Veranstaltungsgelände stets bei sich führen und bei Bedarf vorzeigen.