FAQ

Werden Open Air Konzerte bei Regen abgesagt?
Nein, die Konzerte werden nur bei Unwetterwarnungen abgesagt, wenn eine Gefahr für Besucher oder Künstler besteht.

Dürfen Kinder mit auf die Veranstaltung?
Bei Sitzplatzveranstaltungen haben Kinder unter drei Jahren – außer bei speziellen Kinderveranstaltungen – grundsätzlich auch in Begleitung eines Erwachsenen keinen Zutritt.

Bei Stehplatzveranstaltungen haben Kinder unter sechs Jahren aus Sicherheitsgründen auch in Begleitung eines Erwachsenen keinen Zutritt.

Jugendliche unter 16 Jahren haben nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten Zutritt.

Eltern/Personensorgeberechtigte haben laut Jugendschutzgesetz die Möglichkeit, für individuelle Anlässe ausdrücklich einen Erziehungsbeauftragten zu benennen, in dessen Begleitung ein Kind/Jugendlicher unter 16 Jahren an bestimmten Veranstaltungen teilnehmen kann.

Mit einer speziellen Erklärung (Download), können Personensorgeberechtigte ab sofort eine dritte Person damit beauftragen, ihr Kind/ihre Kinder auf unsere Veranstaltungen zu begleiten.

Bitte dabei Folgendes beachten:

Die Person, die den Erziehungsauftrag erhält, muss volljährig und reif genug sein, seinem Auftrag vor Ort gerecht zu werden.
Die Heimfahrt des Kindes/Jugendlichen muss gesichert sein.
Jugendliche unter 18 Jahren dürfen in der Öffentlichkeit keinen Alkohol konsumieren. Sie dürfen des Weiteren keine branntweinhaltigen Mixgetränke konsumieren.
Prinzipiell gilt: Die Eltern/Personensorgeberechtigten tragen weiterhin die Verantwortung für ihr Kind – auch hinsichtlich der Aufsichtspflicht und haftungsrechtlicher Regelungen, wenn Sie eine/n Erziehungsbeauftragten benennen.
Wir haben für alle Besucher unter 16 Jahren, die das oben Genannte betrifft, ein Schreiben mit einem Erziehungsauftrag vorbereitet, den Sie als Eltern ausfüllen und dem/ Erziehungsbeauftragten aushändigen können. Er sollte dieses beim Einlass und auf dem Veranstaltungsgelände stets bei sich führen und bei Bedarf vorzeigen.

(Download)

Wo können Rollstuhlfahrerplätze und Karten für Schwerbehinderte erworben werden?
Karten für Rollstuhlfahrer oder Menschen mit 100%iger Schwerbehinderung, sowie der gleichzeitigen Notwendigkeit einer Begleitperson können rabattiert ausschließlich bei Provinztour unter +49 7139 547 oder ticket@provinztour.de erworben werden.

Was darf nicht mitgenommen werden?
Getränke und Speisen (es darf pro Person ein Tetrapack oder eine PET Flasche mit bis zu 0,5 l mit nicht-alkoholischem Inhalt mitgenommen werden).
Waffen und Waffen ähnliche Gegenstände
Stühle und Hocker
Stockschirme
Fotoapparate mit Wechselobjektiv und/oder Brennweite über 180 mm
Video-/ Filmaufzeichnungsgeräte und Tonaufzeichnungsgeräte, Tablets sowie Selfie-Sticks
Tiere
Leicht brennbare und/oder entzündliche Gegenstände
Laserpointer
Feuerwerkskörper und Kracher
Fahnen und Plakate mit extremistischem/beleidigendem Aufdruck
Grundsätzlich gilt: Alle Gegenstände die eine Gefahr für die Besucher, Künstler und Mitarbeiter darstellen oder eine Unfallgefahr hervorrufen können, sind auf dem Gelände verboten.