Aus Sicherheitsgründen haben Kinder unter 6 Jahren auch in Begleitung eines Erwachsenen keinen Zutritt.

Eltern/Personensorgeberechtigte haben laut Jugendschutzgesetz die Möglichkeit, für individuelle Anlässe ausdrücklich einen Erziehungsbeauftragten zu benennen, in dessen Begleitung ein Kind/Jugendlicher unter 16 Jahren an bestimmten Veranstaltungen teilnehmen kann.

Mit einer speziellen Erklärung, können Personensorgeberechtigte ab sofort eine dritte Person damit beauftragen, ihr Kind/ihre Kinder auf unsere Veranstaltungen zu begleiten.
Bitte dabei Folgendes beachten:
• Die Person, die den Erziehungsauftrag erhält, muss volljährig und reif genug sein, seinem Auftrag vor Ort gerecht zu werden.
• Die Heimfahrt des Kindes/Jugendlichen muss gesichert sein.
• Jugendliche unter 18 Jahren dürfen in der Öffentlichkeit keinen Alkohol konsumieren. Sie dürfen des Weiteren keine branntweinhaltigen Mixgetränke konsumieren.
• Prinzipiell gilt: Die Eltern/Personensorgeberechtigten tragen weiterhin die Verantwortung für ihr Kind – auch hinsichtlich der Aufsichtspflicht und haftungsrechtlicher Regelungen, wenn Sie eine/n Erziehungsbeauftragten benennen.

Wir haben für alle Besucher unter 16 Jahren, die das oben Genannte betrifft, ein Schreiben mit einem Erziehungsauftrag vorbereitet, den Sie als Eltern ausfüllen und dem/ Erziehungsbeauftragten aushändigen können. Er sollte dieses beim Einlass und auf dem Veranstaltungsgelände stets bei sich führen und bei Bedarf vorzeigen. Das Schreiben finden Sie hier zum Download.